In den östlichen und südlichen Teilen des Landes herrscht Wüstenklima.
Das Jordan-Tal, das unter dem Meeresspiegel liegt, ist im Winter warm und im Sommer sehr heiß und hat wie die Rotmeerküste ein subtropisches Klima.
Mediterranes Klima am Rand des Jordangrabens
Der meiste Niederschlag fällt zwischen November und März, keine Niederschläge von Mai bis September, kühler im Dezember/Januar. Die beste Reisezeit fällt auf die Monate März, April, Mai sowie Oktober und November.
Reisedokumente:
Für die Einreise nach Jordanien ist allgemein ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Zudem muss das Dokument noch über ausreichend freie Seiten für Visa- und Einreisestempel verfügen.
Wichtige Hinweise für deutsche / europäische Staatsangehörige:
Hinweis zum Visum: Neben dem Reisepass wird für die Einreise ein Visum benötigt (erhältlich z. B. als Visa on Arrival an den meisten Grenzübergängen, vorab online als E-Visum oder inkludiert im Jordan Pass).
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Visumbestimmungen:
Für die Einreise nach Jordanien benötigen die meisten ausländischen Staatsangehörigen (u. a. aus EU- und EFTA-Ländern) ein Visum. Ausgenommen von der Visumpflicht sind beispielsweise Staatsangehörige der Türkei, die sich für touristische oder geschäftliche Zwecke bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten visumfrei in Jordanien aufhalten dürfen.
Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) & E-Visum:
Für Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten stehen folgende einfache Möglichkeiten zur Verfügung:
Spar-Tipp: Der Jordan Pass:
Für Touristen, die mindestens 3 Nächte (4 Tage) im Land bleiben und Sehenswürdigkeiten wie Petra besuchen möchten, empfiehlt sich vorab der Kauf des Jordan Pass. Bei Kauf vor der Einreise entfällt die Visagebühr von 40 JOD vollkommen, und der freie Eintritt zu über 40 Attraktionen ist enthalten.
Wichtiger Hinweis zu Landgrenzen: An einzelnen Grenzübergängen (wie der Allenby-/King-Hussein-Brücke) werden vor Ort teilweise keine Visa bei der Einreise ausgestellt. Reisen über Land sollten daher im Voraus geplant und Visa gegebenenfalls vorab als E-Visum besorgt werden. Nähere Auskünfte erteilen die jordanischen Auslandsvertretungen sowie das jordanische Ministerium für Inneres.
Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) & E-Visum:
Das Visum zur einmaligen Einreise (Single Entry) für touristische Zwecke kostet 40 JOD (ca. 52 EUR / 56 USD). Die Einreisegebühr kann an den gängigen Einreisepunkten in bar (nur in jordanischen Dinar) oder per Kreditkarte bezahlt werden. Das reguläre Visa on Arrival berechtigt bei der Einreise zunächst zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (kann bei Bedarf vor Ort bei einer Polizeistation auf bis zu 3 Monate verlängert werden).
Alternativen:
Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.
Gültigkeit & Verlängerung:
Das Einreisevisum (sowohl als Visa on Arrival als auch als E-Visum für eine einmalige Einreise) berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (30 Tage) ab dem Einreisedatum.
Eine Verlängerung des Aufenthalts vor Ort ist möglich: Bei Bedarf kann das Visum vor Ablauf der ersten 30 Tage bei einer lokalen Polizeidienststelle (Department of Residence and Borders) in Jordanien auf bis zu 3 Monate verlängert werden.
Transitbestimmungen:
Reisende, die am Flughafen Amman (Queen Alia International Airport) umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen unter folgenden Bedingungen kein Transitvisum:
Wichtiger Hinweis: Dauert der Zwischenstopp länger als 24 Stunden, gilt der Aufenthalt nicht mehr als Transit, und es muss ein reguläres Einreisevisum (z. B. Visa on Arrival, E-Visum oder Jordan Pass) beantragt werden.
Die jordanischen Botschaften stellen keine Touristen-Visa mehr aus, Antragsteller müssen ein e-Visum beantragen. U. a. Staatsangehörige aus einem EU-Land, der Schweiz und der Türkei sind berechtigt, ein e-Visum zu beantragen.
Visa bei der Einreise können an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen für ein E-Visum (vorab online):
Erforderliche Unterlagen für ein Visum bei der Einreise (Visa on Arrival):
Hinweis zur postalischen Beantragung: Da jordanische Botschaften Touristenvisa in der Regel nicht mehr auf dem Postweg oder per physischem Passkleber ausstellen, ist ein postalisch eingereichter Antrag mit Rückumschlag veraltet. Antragsteller werden auf das E-Visum-Portal (eservices.moi.gov.jo), den Kauf des Jordan Pass oder das Visa on Arrival verwiesen.
Informationen von der Botschaft.
Registrierungspflicht bei längeren Aufenthalten:
Reisende, die sich länger als 14 Tage im Land aufhalten möchten, müssen ihren Aufenthalt vor Ablauf dieser Frist bei einer lokalen Polizeidienststelle (Department of Residence and Borders) registrieren oder dort ihr Visum verlängern lassen. Wer die zulässige Aufenthaltsdauer ohne entsprechende Verlängerung bzw. Registrierung überschreitet, muss bei der Ausreise mit Geldstrafen (pro Tag des unberechtigten Aufenthalts) rechnen.
Hinweis für Hotelgäste: Bei einem regulären Hotelaufenthalt wird die Meldung an die Behörden in der Regel automatisch beim Check-in durch die Unterkunft erledigt. Bei privaten Unterkünften oder Längzeitaufenthalten liegt die Verantwortung zur Registrierung bei den Reisenden selbst.
Eine Visumverlängerung muss bei der zuständigen Polizeidienststelle beantragt werden. Eine Visumverlängerung kostet 40 JOD.
Reisedokumente für Kinder und Minderjährige:
Reisepasspflicht:
Kinder aller Nationalitäten (u. a. aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei) benötigen für die Einreise nach Jordanien ein eigenes Reisedokument mit Lichtbild (regulärer bzw. elektronischer Reisepass). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt.
Hinweis für deutsche Staatsangehörige: Seit der Abschaffung des alten Kinderreisepasses benötigen auch Säuglinge und Kleinkinder einen regulären elektronischen Reisepass (ePass).
Visumbestimmungen für Kinder:
Für Minderjährige gelten grundsätzlich die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisen Eltern mit dem Jordan Pass oder einem E-Visum ein, muss für mitreisende Kinder je nach Alter und Tarif ebenfalls die entsprechende Vorab-Option gewählt werden.
Einreisebestimmungen für allein oder mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige:
Minderjährige sollten vorzugsweise in Begleitung von Sorgeberechtigten reisen. Wenn Minderjährige alleine, nur mit einem Elternteil oder in Begleitung drittpersonen (z. B. Großeltern, Tour-Guides) reisen, wird dringend empfohlen, folgende Unterlagen mitzuführen:
Einreisebestimmungen für Tiere:
Hunde und Katzen:
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Jordanien sind folgende Dokumente erforderlich:
Vögel:
Für die Einfuhr sowie für den Transit von Vögeln ist neben einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis zwingend eine Vorab-Genehmigung des jordanischen Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund strenger artenschutzrechtlicher und veterinärmedizinischer Auflagen (u. a. zum Schutz vor der Geflügelpest) kann die Einfuhr bestimmter Vogelarten zeitweise verboten oder an Quarantänebestimmungen gebunden sein. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Reise bei der zuständigen jordanischen Auslandsvertretung zu informieren.
Reisedokumente:
Für die Einreise nach Jordanien ist allgemein ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Zudem muss das Dokument noch über ausreichend freie Seiten für Visa- und Einreisestempel verfügen.
Wichtige Hinweise für deutsche / europäische Staatsangehörige:
Hinweis zum Visum: Neben dem Reisepass wird für die Einreise ein Visum benötigt (erhältlich z. B. als Visa on Arrival an den meisten Grenzübergängen, vorab online als E-Visum oder inkludiert im Jordan Pass).
Visumbestimmungen:
Für die Einreise nach Jordanien benötigen die meisten ausländischen Staatsangehörigen (u. a. aus EU- und EFTA-Ländern) ein Visum. Ausgenommen von der Visumpflicht sind beispielsweise Staatsangehörige der Türkei, die sich für touristische oder geschäftliche Zwecke bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten visumfrei in Jordanien aufhalten dürfen.
Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) & E-Visum:
Für Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten stehen folgende einfache Möglichkeiten zur Verfügung:
Spar-Tipp: Der Jordan Pass:
Für Touristen, die mindestens 3 Nächte (4 Tage) im Land bleiben und Sehenswürdigkeiten wie Petra besuchen möchten, empfiehlt sich vorab der Kauf des Jordan Pass. Bei Kauf vor der Einreise entfällt die Visagebühr von 40 JOD vollkommen, und der freie Eintritt zu über 40 Attraktionen ist enthalten.
Wichtiger Hinweis zu Landgrenzen: An einzelnen Grenzübergängen (wie der Allenby-/King-Hussein-Brücke) werden vor Ort teilweise keine Visa bei der Einreise ausgestellt. Reisen über Land sollten daher im Voraus geplant und Visa gegebenenfalls vorab als E-Visum besorgt werden. Nähere Auskünfte erteilen die jordanischen Auslandsvertretungen sowie das jordanische Ministerium für Inneres.
Stand - Fri, 31 Jul 2026 16:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 31 Jul 2026 16:43:49 +0200)
Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Von Reisen in das unmittelbare syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes, nach Aqaba und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
Von Reisen in andere Landesteile Jordaniens wird abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region, u.a. gegen Militärstützpunkte in Jordanien. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen – auch in der Nähe von Touristenzielen – sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.
An Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kann es zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung kommen, insbesondere auch am Grenzübergang King-Hussein-Brücke (Allenby-Brücke) bei Ausreise aus dem Westjordanland, siehe Einreise und Zoll – Einreise aus Israel.
In grenznahen Regionen (insbesondere auch auf dem Dead Sea Highway) kann es zu Sperrungen und/oder zusätzlichen Kontrollen kommen.
Von Reisen in das unmittelbare syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes, nach Aqaba und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
Von Reisen in andere Landesteile Jordaniens wird abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
In den vergangenen Jahren ist es in Jordanien nicht zu Terroranschlägen gegen Reisende gekommen. Trotzdem kann insbesondere aufgrund der regionalen Krisen landesweit die Gefahr von Anschlägen nicht ausgeschlossen werden, auch nicht an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher seit vielen Jahren ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht.
Siehe Aktuelles
Sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet, in dem besondere Bestimmungen gelten.
Im gesamten Grenzgebiet zwischen Jordanien und Syrien sowie zwischen Jordanien und Irak kommt es häufig zu Schmuggelaktivitäten von Drogen und Waffen. Daher kommt es in diesen Gebieten häufiger zu Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden, auch unter Einsatz von Schusswaffen. Von Reisen in diese Gebiete wird daher dringend abgeraten.
In Jordanien kam es sowohl in der Hauptstadt Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet des Öfteren zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. In der Folge kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen und auch zu vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Das Demonstrationsgeschehen kann vor dem Hintergrund der regionalen Krise jederzeit wieder aufflammen.
Es kann zudem immer wieder zu Streiks, Demonstrationen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen, Straßenblockaden und zu Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen.
Die Kriminalitätsrate in Jordanien ist niedrig. Straftaten wie Taschendiebstähle, vereinzelte Sexualdelikte, z. B. verbale und körperliche Belästigungen durch Einzelpersonen oder Gruppen von jungen Männern, aber auch Fahrzeugdiebstähle oder Einbrüche in Fahrzeuge kommen, insbesondere an von Touristen stark frequentierten Orten (vor allem im Bereich Totes Meer/Wadi Mujib) sowie in den ländlichen Regionen, vor.
In den östlichen und südlichen Landesteilen herrscht Wüstenklima, im Bergland am Rand des Jordangrabens ist es mediterran, an der Rotmeerküste subtropisch.
In den Herbst- und Wintermonaten kann es insbesondere bei Niederschlägen nach Dürreperioden zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Sturzfluten kommen. Betroffen sind vor allem normalerweise trockene Niederungen und Täler („Wadi"), die sich bei Regen im Einzugsbereich des Wadis außerordentlich rasch füllen und in reißende Flüsse verwandeln können. Es kommt hierbei immer wieder zu auch schweren Unfällen. 2025 mussten zahlreiche Reisende aus der Schlucht von Petra evakuiert werden.
Der gesamte Westen Jordaniens liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
Siehe Aktuelles
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Bei der Mitführung entsprechender Medikamente zu medizinischen Zwecken muss die ärztliche Notwendigkeit in englischer Sprache dokumentiert sein.
Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
In vielen Fällen wird der deutsche Führerschein (im EU-Format) als ausreichend anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Obwohl die jordanischen Gesetze gleichgeschlechtliche, sexuelle Handlungen nicht verbieten, wird Homosexualität sozial nicht toleriert. Jordanien erkennt keine gleichgeschlechtlichen Ehen an.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Bargeldabhebung an gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in den von Touristen besuchten Orten in der Regel möglich. Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist bei vielen Wechselstuben und Banken möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Mindestrestgültigkeitsdauer wird streng kontrolliert.
Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Gesundheit – HIV.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Ein Visum kann vor der Reise online beim jordanischen Innenministerium beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich. Die Visumsbeantragung vor der Einreise ist für deutsche Staatsangehörige allerdings nicht verpflichtend.
Bei Einreise muss das elektronisch ausgestellte Visum mitgeführt werden.
Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival" beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in JOD bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich. Die Visumsbeantragung kann mit Wartezeiten verbunden sein, die ausnahmsweise auch erheblich sein können.
Siehe Aktuelles
Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden.
Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus dem Westjordanland (Palästinensische Gebiete) kommend benötigen Reisende vor der Einreise ein Visum, welches online beantragt werden muss. Das Visum kann bei der Einreise nicht beantragt werden.
Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, sodass keine vorherige Visumserteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.
Bei einer Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen.
Ausländer, die einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen in Jordanien beabsichtigen, müssen seit Oktober 2025 spätestens 14 Tage nach ihrer Einreise eine Aufenthaltsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle machen. Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 JOD gerechnet werden, die bei Ausreise zu zahlen ist. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen sowie zu Ausnahmen bietet die jeweilige Polizeidienststelle.
Die Regelungen zur Verlängerung eines Visums bleiben davon unberührt. Für die Verlängerung eines Visums ist die Vorsprache bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Die Kosten für die Visumverlängerung betragen 40 JOD.
Deutsche, die in der Region (aber nicht in Jordanien) geboren wurden, insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten die Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon vorab elektronisch zu beantragen (siehe Einreise und Zoll - Visum)
Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen.
Personen, die an übertragbaren Krankheiten, wie Tuberkulose, Hepatitis B und C, sowie HIV, leiden, dürfen nach Jordanien weder einreisen noch langfristigen Aufenthalt nehmen. Medizinisches Fachpersonal muss HIV-Infektionen melden.
Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.
Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden.
Es sind zunehmend Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Bargeld darf bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD (ca. 19.460 EUR) ins Land gebracht werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden, muss aber wieder ausgeführt werden. Bis zu 1 l Alkohol, außerdem 200 Zigaretten und 200 g Tabak dürfen zollfrei mitgeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Drohnen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen.
Bei Einfuhr eines Pkw, müssen an der Grenze ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein „Triptyk" oder „Carnet de Passages" (Grenzübertrittsschein) vorgelegt werden. Diese Dokumente sind gegen Gebühr bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt in Jordanien nicht. An der Grenze muss daher eine temporäre Haftpflichtversicherung (etwa 22 JOD) abgeschlossen werden . Drei Monate nach Einfuhr muss das Fahrzeug verzollt werden, wobei der Zoll über 100% des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Das Alter des Fahrzeugs unterliegt keinen Beschränkrungen und ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel-Pkw ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebietes müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Bei Einreise aus einem Poliogebiet muss der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) innerhalb der letzten 12 Monate bis vier Wochen vor Abreise aus dem Poliogebiet erbracht werden.
Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering.
Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Einreise und Zoll – Reisedokumente.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden.
Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Haschemitisches Königreich Jordanien.
89.342 qkm.
10.203.134 (UNO Schätzung 2020).
59 pro qkm.
Amman.
Jordanien grenzt im Westen an Israel und die Palästinensischen Autonomiegebiete im Westjordanland, im Norden an Syrien, im Nordosten an den Irak und im Süden und Südosten an Saudi-Arabien. Im Nordwesten liegt das Tote Meer und im Südwesten das Rote Meer mit der einzigen Hafenstadt Aqaba. Eine Hochebene erstreckt sich über 324 km von der syrischen Grenze bis zum Ras en Naqeb im Süden; die Hauptstadt Amman liegt 800 m ü. d. M., Teile des Hügellandes nordwestlich der Hauptstadt sind bewaldet. Das Tote Meer ist der tiefste Punkt der Erde (400 m u. d. M.). Der Jordan verbindet das Tote Meer mit dem See Genezareth in Israel. Etwa 80% des Landes, besonders der Osten, bestehen aus Wüste.
Konstitutionelle Monarchie seit 1952. Verfassung von 1952, letzte Änderung 2012. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Wahl alle vier Jahre) und Senat (vom König für vier Jahre ernannt). Unabhängig seit 1946 (ehemaliges britisches Mandatsgebiet).
König Abdullah Ibn al-Hussein, seit 1999.
Bisher Khasawneh, seit Oktober 2020.
230 V, 50 Hz. Europäische Steckdosen weit verbreitet, dennoch Adapter empfohlen.
Bisher Khasawneh, seit Oktober 2020.
Jordanien ist ein Land, das Erwartungen auf ruhige und eindrucksvolle Weise übertrifft. An der Schnittstelle des Nahen Ostens gelegen, verbindet das kompakte, aber geschichtsträchtige Wüstenkönigreich antike Geschichte mit spektakulären Landschaften und einer herzlichen, gastfreundlichen Atmosphäre.
Als einst bedeutendes Handelszentrum des Römischen Reiches erstreckt sich Jordanien über das Heilige Land aller drei großen monotheistischen Weltreligionen: Judentum, Christentum und Islam. Auf dem Berg Nebo kann man wie Mose das Gelobte Land erblicken, während die berühmte Mosaikkarte von Madaba aus dem 6. Jahrhundert eindrucksvoll von der tiefen historischen Verwurzelung der Region zeugt. Wo auch immer man reist, erzählt jeder Stein eine Geschichte – von Römerstädten wie Jerash über Kreuzritterburgen bis hin zu frühislamischen Wüstenschlössern.
Die Hauptstadt Amman ist oft die erste Überraschung. Auf mehreren Hügeln erbaut, treffen hier antike römische Theater direkt auf lebendige Cafés, zeitgenössische Kunstgalerien und traditionelle Souks. Amman ist kein reines Freilichtmuseum, sondern ein dynamisches, modernes Zentrum mit hervorragender Kulinarik und kultureller Vielfalt.
Das unbestrittene Juwel des Landes ist die rosa-rote Felsenstadt Petra. Als eines der Neuen Sieben Weltwunder wurde die prachtvolle Hauptstadt der Nabatäer direkt in die Sandsteinfelsen geschlagen. Wenn die monumentalen Fassaden im abendlichen Sonnenuntergang zu glühen scheinen, wird sofort klar, warum dieser magische Ort seit seiner Wiederentdeckung im 19. Jahrhundert Generationen von Reisenden fasziniert.
Die Natur Jordaniens steht der Kultur in nichts nach. Die weite Wüstenlandschaft des Wadi Rum mit ihren aufragenden Sandsteinfelsen, roten Dünen und sternenklaren Nächten wirkt fast kinematografisch. Weiter westlich liegt das Tote Meer am tiefsten Punkt der Erde, wo das schwerelose Treiben im mineralreichen Wasser ein einzigartiges Erlebnis ist. Ganz im Süden bietet die Hafenstadt Aqaba am Roten Meer mit ihren warmen Gewässern, Korallenriffen und entspanntem Küstenflair einen idealen Kontrast.
Was das Land jedoch besonders ausmacht, sind seine Menschen. Die jordanische Gastfreundschaft ist aufrichtig und tief verwurzelt – Besucher werden als Gäste empfangen. Es ist diese Kombination aus reichem Erbe, dramatischer Natur und menschlicher Wärme, die lange nach der Reise in Erinnerung bleibt.
Jordanien ist am einfachsten und schnellsten auf dem Luftweg zu erreichen. Der Großteil der internationalen Flüge landet auf dem Queen Alia International Airport (AMM), der etwa 35 km südlich der Hauptstadt Amman liegt. Dieser moderne, gut organisierte Flughafen dient als Haupttor des Landes und bietet hervorragende Anbindungen in die Innenstadt sowie in alle weiteren Regionen Jordaniens.
Jordaniens nationale Fluggesellschaft Royal Jordanian (RJ) ist Mitglied der Oneworld-Allianz und bietet Direktflüge nach Amman ab zahlreichen europäischen Metropolen an – darunter Frankfurt, München, Berlin, Genf, Zürich, Wien, London und Paris. Zudem bedient Royal Jordanian Langstreckenverbindungen nach Nordamerika (u. a. New York, Chicago, Detroit und Toronto) sowie nach Asien und in den Nahen Osten.
Zusätzlich fliegen zahlreiche renommierte internationale Fluggesellschaften Amman an. Große Drehkreuz-Airlines wie Emirates, Qatar Airways, Etihad Airways und Turkish Airlines (TK) bieten bequeme Umsteigeverbindungen aus der ganzen Welt an – unter anderem über Istanbul. Auch europäische Liniengesellschaften wie Lufthansa, Air France und British Airways bedienen die Strecke ganzjährig oder saisonal.
Für preisbewusste Reisende und regionale Verbindungen bieten Billig- und Regionalflieger eine gute Ergänzung. Fluggesellschaften wie Wizz Air, Pegasus Airlines sowie saisonal auch easyJet oder Ryanair bedienen Strecken nach Jordanien. Regional wird Amman zudem von Jordan Aviation (R5) angeflogen, die Verbindungen zu Zielen im Nahen Osten und Nordafrika (u. a. Ägypten, VAE und Irak) anbietet. Da Low-Cost- und Charter-Flugpläne starken saisonalen Schwankungen unterliegen, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der Verfügbarkeit.
Für Reisende, die direkt an das Rote Meer oder in den Süden möchten, steht der King Hussein International Airport (AQJ) in Aqaba zur Verfügung. Dieser empfängt eine kleinere Anzahl internationaler Linien- und Charterflüge. Der Flughafen Aqaba ist ein idealer Einreiseort für Urlauber mit Schwerpunkt auf Aqaba, Wadi Rum oder Petra, während Amman nach wie vor der flexibelste und am besten angebundene Ankunftsflughafen bleibt.
Flugzeiten nach Amman (AMM):
Frankfurt/M. – Amman: ca. 4 Std. 10 Min.; Wien – Amman: ca. 3 Std. 35 Min.; Zürich – Amman: ca. 4 Std. 05 Min.; Genf – Amman: ca. 4 Std. 05 Min. (jeweils nonstop).
Flugzeiten nach Aqaba (AQJ):
Frankfurt/M. – Aqaba: ab ca. 7 Std. 20 Min.; Wien – Aqaba: ab ca. 6 Std. 10 Min.; Zürich – Aqaba: ab ca. 7 Std. 30 Min.; Berlin – Aqaba: ab ca. 6 Std. 45 Min. (jeweils mit Zwischenstopp, z. B. über Amman oder Istanbul).
Aqaba – King Hussein International Airport (AQJ): Der Flughafen liegt etwa 8 km nördlich des Stadtzentrums von Aqaba.
Flughafeneinrichtungen & Service: Bank/Geldautomaten, Cafés und Restaurants, VIP-Lounge, Duty-Free-Shop sowie Souvenirgeschäfte. Vor Ort stehen Taxis, Hotel-Shuttles und Mietwagenschalter zur Verfügung.
Es sind keine Flughafengebühren zu bezahlen.
Bei allen Grenzübergängen auf dem Landweg wird eine Ausreisesteuer in Höhe von 10 JD fällig.
Die Einreise nach Jordanien auf dem Landweg ist über mehrere Nachbarländer möglich. Da sich Bestimmungen, Öffnungszeiten und Sicherheitsbedingungen an den Grenzen kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende vor Fahrtantritt unbedingt über den aktuellen Status informieren.
Einreise aus Israel & dem Westjordanland:
Zwischen Jordanien und Israel bzw. dem Westjordanland bestehen drei Hauptgrenzübergänge:
Einreise aus Saudi-Arabien, Irak & Syrien:
Grenzgebiete & Sicherheit: Die unmittelbaren Grenzregionen zu Syrien und dem Irak gelten weiterhin als militärische Sperrgebiete mit erhöhten Sicherheitsbestimmungen. Reisenden wird geraten, sich nicht unnotwendig in direkter Nähe dieser Grenzstreifen aufzuhalten.
Fernbusse: Das jordanische Busunternehmen Jett bietet internationale Linienverbindungen an – darunter Fahrten nach Kairo (Ägypten) sowie zu verschiedenen Städten in Saudi-Arabien (wie Dschidda, Riad oder Tabuk).
Maut: In Jordanien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.
Fahrzeug & Führerschein:
Jordanien besitzt rund um die Hafenstadt Aqaba (Akaba) einen kurzen, aber strategisch und touristisch äußerst wichtigen Küstenstreifen am Roten Meer. Aqaba ist der einzige Seehafen des Landes und bildet das maritime Tor Jordaniens für den internationalen Waren-, Passagier- und Kreuzfahrtverkehr.
Fährverbindungen (nach Ägypten):
Die wichtigste Passagierfähre verbindet Aqaba mit dem ägyptischen Ort Nuweiba auf der Sinai-Halbinsel (hauptsächlich betrieben von AB Maritime). Diese Verbindung wird sowohl von Einheimischen als auch von Reisenden genutzt und verkehrt in der Regel mehrmals wöchentlich.
Kreuzfahrten:
Aqaba ist ein bedeutender Anlaufhafen im internationalen Kreuzfahrtverkehr auf den Routen durch das Rote Meer und den Suezkanal. Das moderne Kreuzfahrtterminal dient als primärer Ausgangspunkt für Landausflüge zu den Hauptattraktionen im Süden des Landes – allen voran in die Felsenstadt Petra und die Wüstenlandschaft des Wadi Rum.
Zwischen Aqaba und Nuweiba in Ägypten betreibt die Reederei AB Maritime Fährverbindungen über den Golf von Aqaba. Neben einer regulären Passagier- und Autofähre (Fahrzeit ca. 3 Stunden) kommt je nach Auslastung und Fahrplan auch ein schnellerer Katamaran (Fahrzeit ca. 1,5 bis 2 Stunden) zum Einsatz. Die Überfahrten finden in der Regel täglich statt, unterliegen jedoch witterungsbedingten und operativen Fahrplanänderungen.
Wichtiger Buchungs- & Einreisehinweis: Fährtickets sollten vorab online oder an den Hafenschaltern reserviert werden. Planen Sie am Fährterminal ausreichend Pufferzeit ein, da die Pass- und Zollformalitäten sowie die Fahrzeugabwicklung bei der Ein- und Ausreise erfahrungsgemäß zeitintensiv sein können.
Syrisch-jordanische & irakische Grenzregionen: Von Reisen in das unmittelbar syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in die Grenzregion zum Irak wird aufgrund der Sicherheitslage und wiederholter Zwischenfälle weiterhin dringend abgeraten. Diese Gebiete gelten als militärische Sperrgebiete mit erhöhten Sicherheitsbestimmungen.
Grenzgebiete zu Israel, dem Westjordanland & im Roten Meer: In der Nähe der israelischen Grenze, auf grenznahen Straßen sowie bei Aktivitäten im Roten Meer (z. B. beim Segeln, Bootfahren oder Schwimmen vor Aqaba ohne lokale Reiseleitung) sollte der Personalausweis bzw. Reisepass stets griffbereit mitgeführt werden. Bitte halten Sie sich strikt an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und achten Sie auf die Einhaltung der Seegrenzen.
Inlandsflüge spielen in Jordanien aufgrund der überschaubaren Landgröße eine eher untergeordnete Rolle. Die einzige wesentliche Inlandsflugroute verbindet die Hauptstadt Amman mit der Hafenstadt Aqaba am Roten Meer.
Die Flüge zwischen dem Queen Alia International Airport (AMM) in Amman und dem King Hussein International Airport (AQJ) in Aqaba werden regelmäßig von der nationalen Fluggesellschaft Royal Jordanian bedient. Mit einer Flugzeit von nur etwa 45 Minuten bieten diese Verbindungen eine schnelle und bequeme Alternative zur sonst vier- bis fünfstündigen Autofahrt durch das Landesinnere.
Zusätzlich bieten Anbieter wie Arab Wings und Jordan Aviation bedarfsorientierte nationale Charter- und Privatflüge an.
Das Reisen auf der Straße ist die praktischste und beliebteste Möglichkeit, Jordanien zu erkunden. Das Land verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz mit einer Gesamtlänge von ca. 8.000 km, das die Hauptstadt Amman effizient mit Petra, Aqaba, dem Toten Meer und Jerash verbindet. Da die Distanzen vergleichsweise kurz sind, lassen sich die wichtigsten Highlights problemlos innerhalb einer Woche bereisen. Zudem erreicht man per Auto auch abgelegene Wüstenregionen und Naturreservate, die nicht vom öffentlichen Nahverkehr bedient werden.
Die wichtigsten Routen:
Tankstellen & Kraftstoff: In den Städten und entlang der Hauptverkehrsachsen gibt es ausreichend Tankstellen. Die Kraftstoffpreise sind im Vergleich zu Europa moderat. Im ländlichen Süden ist die Tankstellendichte geringer, weshalb sich rechtzeitiges Auftanken empfiehlt. An kleineren oder älteren Tankstellen wird oft nur Barzahlung akzeptiert.
Sonderwirtschaftszone Aqaba (ASEZA) & Binnenkontrollen: Die Region Aqaba bildet eine eigene Sonderwirtschaftszone mit speziellen Zoll- und Steuerbestimmungen. Auf den Routen von Aqaba nach Norden (z. B. auf dem Desert Highway) gibt es interne Zollkontrollpunkte. Dies sind keine internationalen Grenzen, jedoch führen die Behörden dort stichprobenartige Kontrollen durch, um die Mitnahme von zollfrei eingekauften Waren (z. B. Alkohol oder Tabak) zu überprüfen.
Wichtige Fahrhinweise:
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Die Fernstraßen sind in einem guten Zustand.
Mietwagen sind in Jordanien weit verbreitet und stellen eine flexible Möglichkeit dar, das Land zu bereisen. Internationale sowie lokale Autovermietungen bieten ihre Dienste an den Flughäfen (Queen Alia Airport in Amman und King Hussein Airport in Aqaba), in Stadtzentren, großen Hotels sowie an einigen Landgrenzübergängen (wie der Allenby-Brücke oder Sheikh-Hussein-Brücke) an. Ergänzend lassen sich Mietwagen auch tageweise direkt mit Chauffeur/Fahrer buchen.
Fahrzeugtypen & Ausrüstung: Die Flotten reichen von kompakten Kleinwagen für den Stadt- und Streckenverkehr bis hin zu allradbetriebenen Geländewagen (4WD), die sich besonders für Ausflüge in entlegenere Wüstenregionen wie das Wadi Rum eignen. Bei der Buchung sollte auf die enthaltenen Versicherungsleistungen (Vollkasko ohne Selbstbeteiligung) sowie die Tankregelung (idealerweise Voll/Voll) geachtet werden.
Mietbedingungen & Altersgrenzen:
Gelbe Straßentaxis (Yellow Taxis): Sie sind weit verbreitet und können auf der Straße herangewunken oder vor Hotels genutzt werden. In Städten wie Amman sind sie gesetzlich verpflichtet, das Taxameter (Meter) einzuschalten. Dennoch versuchen Fahrer gelegentlich, Festpreise zu verhandeln. Reisende sollten darauf bestehen, dass das Taxameter gestartet wird („meter please"), oder den Fahrpreis vor Fahrtantritt verbindlich vereinbaren. Auch für längere Strecken sind Taxis vergleichsweise günstig.
Sammeltaxis (Weiße Taxis / Service Taxis): Diese weißen Fahrzeuge verkehren auf festen Routen innerhalb der Städte sowie zwischen einzelnen Orten. Sie werden hauptsächlich von Einheimischen genutzt und zeichnen sich durch sehr feste, günstige Tarife pro Sitzplatz aus. Alternativ können weiße Taxis für individuelle Strecken auch komplett privat gemietet werden.
Ride-Hailing-Apps (Fahrvermittlung): Apps wie Careem (der regionale Marktführer) und Uber sind vor allem in Amman sowie in Aqaba verfügbar. Sie bieten eine transparente, bargeldlose und oft bequemere Alternative zum regulären Taxi, da der Preis vorab feststeht und die Route per GPS getrackt wird. In kleineren Orten (z. B. Petra/Wadi Musa oder Wadi Rum) stehen diese App-Dienste nicht zur Verfügung – hier greift man auf klassische Taxis oder Vorausbuchungen zurück.
Das Radfahren in Jordanien dient primär der Freizeitgestaltung sowie geführten Touring-Routen. In den Städten – allen voran in Amman – stellen der dichte Verkehr, die extrem hügelige Topografie und im Sommer sehr hohe Temperaturen erhebliche Herausforderungen dar. Ein klassisches App-basiertes Scooter- oder Fahrrad-Sharing-System gibt es im Stadtgebiet von Amman nicht; Leihfahrräder und Motorroller sind lediglich vereinzelt über spezielle Radgeschäfte, Tour-Anbieter oder geführte Ausflüge erhältlich.
Erfahrene Radfahrer und Aktivurlauber finden jedoch außerhalb der Ballungsräume reizvolle Strecken – etwa auf ruhigeren Nebenstraßen im Jordan-Tal, in Teilen des Ausflugsbereichs des Jordan Trail oder im Umland von Wadi Musa nahe Petra. Sorgfältige Planung, ausreichend Wasservorrat, gute Sichtbarkeitskleidung sowie ein Helm sind dabei unerlässlich. Das Radfahren im städtischen Berufsverkehr sollte möglichst vermieden werden.
Das Busnetz in Jordanien ist preiswert, gut ausgebaut und stellt eine beliebte Möglichkeit dar, das Land zu bereisen. Zwischen den größeren Städten verfehlen Fernbusse und Minibusse selten ihr Ziel.
Fernbusse (Intercity-Reisebusse):
Für längere Strecken – beispielsweise von Amman nach Aqaba, Irbid, Petra oder zum Toten Meer – nutzen Reisende bevorzugt die moderneren, klimatisierten Reisebusse.
Minibusse (Sammeltaxis/Kleinbusse):
Minibusse sind auf fast allen Neben- und Hauptstrecken im Einsatz. Sie sind extrem günstig und verkehren häufiger als die großen Reisebusse, haben jedoch meist keine festen Abfahrtszeiten: Sie fahren an den Busbahnhöfen erst ab, wenn alle Sitzplätze belegt sind. Sie werden primär von Einheimischen genutzt und sind eine ideale Option für zeitlich flexible Reisende, die sich spontan fortbewegen möchten.
Verkehrsbestimmungen:
Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht anders ausgeschildert):
Wichtiger Fahrhinweis: Geschwindigkeitskontrollen (sowohl per stationären Blitzern als auch durch Polizeikontrollen mit Laserpistolen) sind auf den Hauptverkehrsachsen sehr häufig. Zudem gibt es auf jordanischen Straßen oft unbeleuchtete oder schlecht markierte Geschwindigkeits-Schwellen (Bumps), weshalb vorausschauendes Fahren unerlässlich ist.
In Jordanien gibt es keinen flächendeckenden nationalen Automobilclub, der einen eigenständigen Pannendienst im Stil europäischer Automobilclubs anbietet. Bei Pannen mit einem Mietwagen erfolgt der Support in der Regel direkt über die jeweilige Autovermietung, die meist eine entsprechende Notfall-Hotline zur Verfügung stellt.
ADAC-Partnerclub vor Ort:
Der offizielle Partnerclub des ADAC in Jordanien ist der Royal Automobile Club of Jordan (RACJ) in Amman (Tel. +962 (6) 585 06 26).
ADAC-Auslands-Notruf (für Mitglieder):
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern sowie Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und -Unfallschutzes umfangreiche Hilfestellungen bei Pannen, Verkehrsunfällen, Verlust von Dokumenten oder Geld sowie bei medizinischen Notfällen. Die Notrufnummern sind rund um die Uhr aus dem Ausland erreichbar:
Führerschein & Dokumente:
Ausländische Fahrer benötigen einen gültigen nationalen Führerschein ihres Heimatlandes (in der Regel seit mindestens einem Jahr gültig). Zusätzlich wird die Mitnahme eines Internationalen Führerscheins dringend empfohlen und von manchen Autovermietern sowie bei Polizeikontrollen verlangt.
Wichtige Mitführpflichten im Fahrzeug:
Aufgrund häufiger Polizeikontrollen auf den Hauptverkehrsachsen sollten Fahrer folgende Dokumente stets im Original griffbereit im Fahrzeug mitführen:
Hinweis zu lokalen Fahrzeugen: Die Bestimmung, dass Fahrzeuge mit jordanischem Kennzeichen nur von Inhabern einer jordanischen Fahrerlaubnis gesteuert werden dürfen, gilt für Einwohner bzw. Langzeit-Ansässige mit Wohnsitz in Jordanien. Touristen mit einem regulären Mietfahrzeug (welche grüne Kennzeichen tragen) sind davon nicht betroffen und dürfen dieses problemlos mit ihrem nationalen und internationalen Führerschein fahren.
Innerhalb jordanischer Städte erfolgt die Fortbewegung meist per Taxi, Minibus oder Mietwagen. Insbesondere in der Hauptstadt Amman ist der öffentliche Nahverkehr funktional und primär auf die einheimische Bevölkerung ausgelegt. Für Touristen bleiben Taxis und Ride-Hailing-Apps in der Regel die einfachste und bequemste Option.
Busse & Sammeltaxis (Servees) in Amman:
In Amman verkehren sowohl städtische Linienbusse (u. a. der modernere Amman Bus) als auch die traditionellen Servees-Sammeltaxis (weiße Fahrzeuge):
Zu Fuß unterwegs:
Das Zu-Fuß-Gehen ist nur in einzelnen, kompakteren Stadtvierteln (wie Downtown/Balad oder Teilen von Weibdeh und Rainbow Street) zu empfehlen. Die extrem hügelige Topografie, der dichte Straßenverkehr, hohe Sommertemperaturen sowie streckenweise fehlende oder unwegsame Gehwege machen längere Fußmärsche in Amman oft beschwerlich.
In Jordanien gibt es derzeit keinen regulären Passagierreiseverkehr auf der Schiene. Das Land verfügt über kein modernes Zugnetz für den Personenverkehr.
Die historische Hedschasbahn (Hejaz Railway), die an die berühmte Bahnverbindung aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts anknüpft, betreibt ebenfalls keinen regulären Linienverkehr mehr. Gelegentlich werden lediglich Sonderfahrten für Eisenbahnliebhaber oder touristische Charterfahrten (z. B. auf Teilstrecken nahe Amman) angeboten.
Für Reisen innerhalb des Landes sollten Besucher daher vollständig auf Fernbusse, Taxis, Mietwagen oder Inlandsflüge ausweichen.
Die medizinische Versorgung in Amman ist gut, außerhalb Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird für Aufenthalte in Jordanien dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen. Ausgenommen sind Reisende, die sich nicht länger als 12 Stunden im Transitraum in den Infektionsgebieten aufgehalten haben.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Eine Impfbescheinigung gegen Polio wird von allen Reisenden verlangt, die sich innerhalb der letzten 12 bis 4 Wochen in einem Polio-Endemiegebiet aufgehalten haben. Thypus kommt vor. Eine Impfung wird bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition empfohlen.
[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Leitungswasser ist stark gechlort. Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Auch in Jordanien besteht geringe Gefahr einer HIV-Infektion. Die bekannten Risiken sollten vermieden werden.
Durch Sandmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
HIV-Infizierte dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten. Reisende, die im Besitz von Medikamenten gegen HIV sind, werden als HIV-Infizierte angesehen werden und müssen infolgedessen mit ihrer Ausweisung aus Jordanien rechnen.
1 Jordanischer Dinar = 100 Piaster = 1000 Fils. Währungskürzel: JD, JOD (ISO-Code).
Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 JD.
Münzen sind im Wert von ½ Dinar und ¼ Dinar, sowie 10 Piaster, 5, 2 1/2 und 1 Piaster im Umlauf. Der JD ist an den US-Dollar gekoppelt.
Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten, die sogenannten Iran-Cheques, im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.
Geläufige Kreditkarten wie American Express, Visa, Mastercard und Diners Club werden in touristischen Orten in Hotels, Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Auf den Souks und in kleineren Geschäften wird in der Regel Bargeld verlangt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Jordanien nicht mehr akzeptiert.
Sa-Do 08.30-15.00 Uhr. Ramadan: 08.30-10.00 Uhr, teilweise auch nachmittags geöffnet.
Einfuhr der Landeswährung und von Devisen in bar bis zum Gegenwert von 10.000 JD gestattet, darüber hinaus besteht Deklarationspflicht.
Ausfuhr von Fremdwährungen nur bis in Höhe der deklarierten Beträge.
Israelische Währung darf nicht nach Jordanien eingeführt werden, kann aber an der Grenze umgetauscht werden.
Amtssprache Arabisch. Englisch ist als Verkehrssprache verbreitet.
(a) Weihnachten und Ostern werden nur in christlichen Haushalten und Geschäftshäusern gefeiert.
(b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Jordanien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Zigaretten und andere Tabakwaren in kleinen Mengen, die keinen kommerziellen Charakter haben;
alkoholische Getränke in kleinen Mengen ohne kommerziellen Charakter;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände in kleinen Mengen ohne kommerziellen Charakter bis zu einem Wert von 200 JD.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Waffen und Munition (s. auch Einfuhrbeschränkungen), Funkgeräte, Betäubungsmittel, pornografisches Material.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Antiquitäten und Korallen.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen und Munition (nicht im Handgepäck) wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.
Weitere Informationen sind vom jordanischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00962.
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Zu den Mobilfunkanbietern gehören u.a. Zain Mobile, Orange Mobile und Umniah Mobile. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Der Sende- und Empfangsbereich deckt das Land, von einigen Wüstengebieten im südlichen Teil des Landes abgesehen, gut ab. Eine kostengünstige Variante ist das Telefonieren mit einer jordanischen SIM-Karte u.a. von Zain Jordan. Kauft man diese bei einem Mobiltelefonhändler, wird die Karte vor Ort gleich aktiviert.
Hotels, Restaurants, Cafés, beliebte Sehenswürdigkeiten und Einkaufszentren bieten meist kostenloses WLAN.
Pakete sollten für die Zollkontrolle offen bleiben. Post nach Europa benötigt 3-5 Tage, gegen Aufpreis wird eine Zustellung innerhalb von 24 Std. in zahlreiche Länder angeboten.
Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.00-18.00 Uhr, Fr geschlossen (mit Ausnahme des Postamtes im Geschäftsviertel von Amman, Prince Mohammed-Street).
Jede Stadt hat einen Souk (Markt), das Angebot an guten Kunstgewerbeläden und Schmuckgeschäften ist groß. In Amman gibt es einen hervorragenden Gold- und Schmuckmarkt. Beliebte Mitbringsel sind Hebron-Glas, Perlmuttkästchen, Wasserpfeifen, Tonwaren, Backgammonspiele, bestickte Tischdecken, Rosenkränze mit Juwelen, Weihnachtskrippen aus Olivenholz, Gebetskissen aus Leder, Messing- und Kupferartikel sowie handbestickte Kaftane.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.00-13.00 und 15.00-20.30 Uhr.
In Jordanien gibt es viele gute Restaurants. Die Regierungskontrolle der 4- und 5-Sterne-Restaurants ist inzwischen abgeschafft worden. Die meisten Restaurants bieten arabische und europäische Gerichte an. Zu den Spezialitäten gehören Meze (kleine Vorspeisen wie Hummus, Ful, Kibbeh und Tabouleh), eine Auswahl unterschiedlicher Kebabs; Mahshi waraq inab (gefüllte Weinblätter mit Reis, Hackfleisch und Gewürzen), Musakhan (Brathähnchen in Olivenöl und Zwiebelsoße gebacken auf arabischem Brot) und Mensaf (gehacktes Lammfleisch in Jogurtsoße auf Reis), ein Gericht, das normalerweise mit der Hand gegessen wird. In der Regel gibt es als Vorspeise zahlreiche, meist vegetarische, Gerichte in kleinen Portionen, zum Nachtisch meist Wassermelone.
Getränke: Das Trinken von arabischem Kaffee (Mokka) ist ein nationales Ritual. Einheimische Bier- und Weinsorten sind ebenso erhältlich wie importierte Spirituosen. Während des Fastenmonats Ramadan ist das Trinken und Rauchen tagsüber verboten.
92% sunnitische Muslime, christliche (6 %) und schiitische Minderheiten.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Für Jordanier sind die arabische Kultur und Gastfreundschaft von großer Bedeutung. Besucher werden herzlich aufgenommen, Jordanier sind gern Gastgeber und Berater und geben bereitwillig Auskunft über Kultur und Traditionen. Der Islam spielt im gesellschaftlichen Leben eine wichtige Rolle. Arabischer Kaffee wird bei gesellschaftlichen Ereignissen oft und reichlich angeboten. Falls man die Tasse beim Zurückgeben nicht leicht zur Seite gekippt hält, wird sie automatisch nachgefüllt. Kleine Gastgeschenke werden gern angenommen.
Kleidung: Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Badebekleidung gehört an den Privat-Strand oder an den Pool. Jordanische Frauen gehen vollständig bekleidet zum Schwimmen.
Fotografieren: Man sollte um Erlaubnis bitten, bevor man jemanden fotografiert. In manchen Orten ist Fotografieren generell nicht gestattet. Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: Ein extra Trinkgeld liegt im Ermessen des Gastes, dennoch freuen sich Kellner und andere Dienstleister über ein Trinkgeld in Höhe von ca. 10%. Im Taxi rundet man üblicherweise auf die nächsten 100 Fil auf.
Rauchen: In Jordanien ist das Rauchen in allen Restaurants, Krankenhäusern, Schulen, Kinos, Theatern, Museen, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Flughäfen und in überdachten Einkaufszentren verboten. Auch Wasserpfeifen (Shishas) dürfen an diesen Orten nicht geraucht werden.
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Ihr Viamonda Team